Anschreibengenerator Verkehrsordnungswidrigkeit

Mit dieser Seite möchte ich dir dabei zu helfen, eine (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit bei einem Ordnungsamt anzuzeigen. Etwas weiter unten findest du ein Formular. Füllst du dieses aus und klickst auf den Button "Anschreiben generieren", wird eine PDF-Datei generiert, die du ausdrucken und per Post an das angegebene Ordnungsamt schicken kannst. Alternativ kannst du den Brief natürlich auch vor Ort in einem Bürgeramt in den Briefkasten werfen.

Ein paar häufige, weitere Fragen findest du weiter unten. Einfach auf eine Frage klicken um die Antwort zu sehen.

Manche Ordnungsämter nehmen leider auf Grund von Datenschutzbedenken keine Anzeigen per E-Mail oder Fax entgegen. In diesen Fällen sind die einzigen offiziell geduldeten Arten, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten, schriftlich oder persönlich bei einem/r SachbearbeiterIn des Ordnungsamtes.

Die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen ist primär eine Aufgabe offizieller Behörden und entsprechender Beamter (Polizei, Ordnungsamt, ...). Insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten gibt es für Privatanzeigen keinen Anspruch auf Verfolgung (s. § 47 OWiG). Um den Eindruck zu vermeiden, man verfolge als eine Art "Platzwart" oder "Hilfssheriff" die Aufgaben des Staates, ist es sinnvoll, Ordnungswidrigkeiten nur bei persönlicher Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Dies ist z.B. der Fall, wenn du auf dem Weg zur oder von der Arbeit behindert wirst, beim Weg zum Einkaufen oder zur Kita. Noch besser ist es, wenn du weitere Zeugen nennen kannst, die ebenfalls von der Ordnungswidrigkeit betroffen waren.

Ja. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ohne nachvollziehbare Beweise (hier: in Form von Ablichtungen/Fotos) hat von Haus aus wenig Chancen auf Verfolgung oder Erfolg. Hierbei läuft es automatisch auf die Situation Aussage-gegen-Aussage hinaus und der Aufwand, der für die Wahrheitsfindung betrieben werden müsste, steht in keinem Verhältnis zu gängigen Ordnungswidrigkeiten.

Angaben zum/zur AnzeigenerstatterIn

Angaben zum Ordnungsamt

Angaben zur Ordnungswidrigkeit